Frauen-Selbstverteidigung

Hallo liebe SportlerInnen und Interessierte, das DJJV Image-Video FrauenselbstSicherheit ist fertig.

In kurzen Sequenzen präsentiert dieses brandneue Video die Kern-Themen jedes guten Selbstverteidigungskurses: Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Viel Spaß beim anschauen.

 

Einleitung

Ziele der Frauen SV bzw. eines Frauen SV Kurses

  • Selbstbewusstsein stärken
  • Selbstbehauptung stärken
  • Hemmschwellen abbauen
  • Körperliche stärken kennenlernen
  • Angst bewältigen u.v.m

 

Die drei Säulen der Frauen SV - Ampelprinzip

Prävention (Grün): Alle Maßnahmen die ich ergreife, um mein Leben sicher zu gestalten; Informieren, sichern, planen, vermeiden

Selbstbehauptung (Gelb): Alle gewaltfreien Maßnahmen (z.B. Körpersprache und Stimme), die ich ergreife um meine Grenzen zu verteidigen.

Selbstbehauptung (Rot): Alle Abwehrtechniken, die ich einsetze, um meine Grenzen zu ziehen und meine Gesundheit zu schützen

 

Angst

Maßnahmen um Angst beherrschbar zu machen:

  • Präventive Maßnahme
  • Angst annehmen
  • Gedankliches Durchspielen der Angstsituation
  • Strategie entwickeln
  • Atmen nicht vergessen! (Gefahr der Hyperventilation)

 

Positive Selbst-Instruktion (PSI)

Mut- und Durchhalteparolen bereiten positiv auf die Aufgabe vor.

Welche Kriterien müssen SV-Techniken erfüllen:

Einfach, schnell erlernbar, effektiv, sinnvoll, angemessen, für jeden einsetzbar, nachvollziehbar:

  • Vitalpunkte angreifen (Augen, Nase, Ohren, Genitalbereich etc.)
  • Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. der Kampfschrei, Waffen der Frau)
  • Wenige, aber effektive Techniken (Handballenstoß, Fingerstich, Knieschlag, Ellenbogenstöße etc.)

 

Die rechtliche Seite der Selbstverteidigung - Notwehr

§ 32 StGB: Notwehr

1)      Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2)      Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht

Rechtswidrig in Sinne des Gesetzes ist z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.

Man kann sagen, rechtswidrig sind alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe bedroht sind.

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Zivilcourage: Grenzen der Notwehr und Nothilfe – Was ist erlaubt?" findet ihr auf der Seite des VFR Verlag für Rechtsjournalismus (KLICK)

 

Kursleiterlizenz Frauen-SV

Für die Frauen-SV gibt es spezielle Kursleiterlizenzen in dafür ausgeschriebenen Kursleiter/innen Ausbildungen.

Bei Fragen zum Lizenzwesen Frauen-SV, Aktionen und Kursleiteraus- und Fortbildungen bitte per E-Mail an unsere Frauenbeauftragte Rebecca Menth wenden.