Neue Förderrichtlinien für den Jugend-Leistungssport
Der JJVW unterstützt auch weiterhin junge Sportlerinnen und Sportler auf ihrem Weg zu Meisterschaften und Turnieren. Zum August 2026 wurden die Förderrichtlinien für den Jugend-Leistungssport angepasst. Die wichtigste Änderung betrifft die Übernahme der Startgelder.
Gefördert werden Jugendliche der Altersklassen U12 bis einschließlich U21, die für einen Verein des JJVW in einer Wettkampfsportart des DJJV aktiv sind.
Fahrt und Übernachtung werden weiterhin gefördert
An der Unterstützung für Fahrt- und Übernachtungskosten ändert sich nichts: Der JJVW übernimmt weiterhin 70 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 75 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer.
Die Förderung gilt für die in den Richtlinien aufgeführten Wettkämpfe, darunter Deutsche Meisterschaften, Deutsche Schülermeisterschaften, Landes- und Gruppenmeisterschaften, German Open, Trommler Cup und Herbstturnier.
Das ändert sich bei den Startgeldern
Bisher übernahm der JJVW die Startgelder bei allen förderfähigen Turnieren.
Mit der neuen Regelung werden Startgelder weiterhin übernommen bei:
- Gruppenmeisterschaften
- Deutschen Schülermeisterschaften
- Deutschen Meisterschaften
Bei Landesmeisterschaften, German Open, Trommler Cup und Herbstturnier werden die Startgelder künftig nicht mehr durch den JJVW übernommen.
Die Förderung von Fahrt und Übernachtung bleibt davon unberührt.
Wie bekommt ihr die Förderung?
Die Abrechnung läuft über euren Verein. Dieser reicht die Starterliste und die entsprechenden Nachweise über die entstandenen Kosten ein.
Für euch heißt das vor allem: Belege für Fahrt und Übernachtung aufbewahren und an euren Verein weitergeben.
Die vollständigen Förderrichtlinien Jugend-Leistungssport vom August 2026 stehen auf unserer Homepage zum Download bereit.




